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In der Meduna-Klinik besteht eine Vielzahl von Behandlungskonzessionierungen, welche sich, je nach zuständigem Kostenträger, auf verschiedene Formen der stationären
und ambulanten Behandlung beziehen. Im Folgendem werden Behandlungsindikationen aufgeführt, welche auf Erkrankungen des Herzens und zugehörige Risikofaktoren bezogen sind.
Stationäre Anschlussheilbehandlungen / Anschlussrehabilitationen und allgemeine Rehabilitationsmassnahmen / stationäre Kuren
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen:
Zustand nach Herzinfarkt, Herzbypass-Operation, Herzklappenersatz, sonstigen Herzoperationen, PTCA, Stent- und Schrittmacherimplantation, Herzentzündungen (Endo-, Peri-, Myokarditis), Herzmuskelerkrankungen (Kardiomyopathien), Kononare Herzerkrankung / Angina pectoris, Herzklappenfehler, Herzinsuffizienz, Herzrhythmusstörungen, Bluthochdruck, Kreislaufregulationsstörungen, Zustand nach Lungenembolie
- Stoffwechselerkrankungen:
Diabetes mellitus, Gicht, Fettstoffwechselstörungen, Übergewicht bzw. Adipositas
- Psychosomatosen und Erschöpfungszustände:
Chronische Schmerzsyndrome (z.B. Migräne, Spannungskopfschmerz, Neuralgie, somatoformes Schmerzsyndrom), chronische Ohrgeräusche (Tinnitus), funktionelle Organstörungen (z.B. Reizmagen, Reizdarm / Colon irritabile, funktionelle Herzbeschwerden), Stress-Syndrome, Managerkrankheiten, depressive Verstimmungen, dysthyme Störungen, Angststörungen, Anpassungsstörungen, Somatisierungsstörungen.
Die vorstehend aufgeführten Rehabilitationsindikationen gelten sowohl für privatversicherte Patienten bzw. Selbstzahler und beihilfeberechtigte Patienten als auch für Patienten der gesetzlichen Krankenversicherungen
(RVO-Kassen wie AOK, BKK, IKK, LKK u.a. und Ersatzkassen wie BEK, DAK, TK, HaMü, u.a.). Ambulante RehabilitationsbehandlungenPrivatpatienten
können sich auch zur Durchführung ambulanter Rehabilitationen, ambulanter Kuren bzw. offener Badekuren in meine ärztliche Behandlung begeben. Badearztscheine der gesetzlichen Krankenversicherungen können von der
Meduna-Klinik angenommen werden; in diesem Fall erfolgt die ärztliche Betreuung in der Klinik durch einen vertragsärztlich (kassenärztlich) tätigen Badearzt.
Allgemeine stationäre Klinikbehandlungen von Privatpatienten Selbstzahler, privatversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können sich bei akuten oder chronischen stationär
behandlungsbedürftigen Erkrankungen auch unabhängig von Kuren oder Rehabilitationen in der Meduna-Klinik fachklinisch durch den Chefarzt behandeln lassen, wenn das jeweilige Krankheitsbild bei der gegebenen
Infrastruktur der Klinik adäquat behandelbar ist. Vornehmlich kommen für solche dem Krankenhaus analogen stationären Primärbehandlungen Erkrankungen auf den Gebieten der Inneren Medizin und Angiologie in Betracht.
Herzerkrankungen können unter der Voraussetzung stationär behandelt werden, dass keine Intensivpflichtigkeit besteht. Im Unterschied zu einer Behandlung in allgemeinen Krankenhäusern ist im Falle einer solchen
stationären Behandlung in unserer Klinik die Einverständniserklärung des jeweils zuständigen privaten Kostenträgers im Voraus einzuholen, damit eine versicherungsseitige Übernahme der anfallenden Behandlungskosten
gewährleistet ist. Ambulante FacharztbehandlungenPrivatpatienten können mich bei Bedarf ambulant konsultieren. Auf Grund der gegebenen
uneingeschränkten freien Arztwahl sind die entstehenden Kosten für diese ambulanten fachärztlichen Behandlungen von der zuständigen privaten Krankenversicherung grundsätzlich zu erstatten. Gleiches gilt auch für
beihilfeberechtigte Patienten. Copyright:
Prof. Dr. Piper, Meduna-Klinik, 56864 Bad Bertrich, Tel.: 02674 / 182 0, Fax: 02674 / 182
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